Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

Pressemitteilung 13.  Kalenderwoche 2024

Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen

Montag, 25. März 2024, Saal 27 (EG)

Jugendschöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Unerlaubter Besitz von Betäubungsmittel, Vergehen gegen das Waffengesetz (durch 2 selbständige Handlungen), (durch dieselbe Handlung in 5 tateinheitlichen Fälle) Widerstand gegen einen Amtsträger und tätlicher Angriff auf einen Amtsträger, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 24.08.2022 verwahrte der Angeklagte im PKW einer anderen Person eine Haschischplatte mit 95,4 g zum gewinnbringenden Weiterverkauf auf.

Am 21.01.2023 war der Angeklagte im Besitz  von 3,45 g CBD-Blüten und 5 Brocken CBD-Harz.

Am 16.07.2022 führte der Angeklagte in einer Diskothek ein schwarzes Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 cm mit sich. Da der Angeklagte im Verdacht stand, an einer tätlichen Auseinandersetzung in der Diskothek beteiligt gewesen zu sein, wurde er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen. Dabei leistete der Angeklagte gegen die eingesetzten Polizeibeamten Widerstand, indem er gegen diese trat und schlug. Außerdem betitelte der Angeklagte die Beamte mehrfach u.a. als Hurensöhne.

Montag, 23. März 2024, Saal 148 (1. OG)

Strafrichter 1

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliches Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Stadt Pirmasens

11:30 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung (2 Angeschuldigte, gemeinschaftlich handelnd)

Tatort: Stadt Pirmasens

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Am 27.05.2023 kam es auf dem Kienholzfest zwischen den Angeklagten und zwei ihnen unbekannten Besuchern ohne Anlass zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf die Angeklagten die Geschädigten zu Boden brachten und mit beschuhten Füßen auf diese eintraten und sie mit Fäusten schlugen. Die Geschädigten erlitten u.a. mehrere Platzwunden im Gesicht.

Dienstag, 26. März 2024, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Räuberischer Diebstahl (durch 3 selbständige Handlungen), Besonders schwerer Diebstahl, Sachbeschädigung (durch 23 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 14.08.2023 betrat der Angeklagte trotz eines bestehenden Hausverbotes die Geschäftsräume eines Supermarktes und entwendete eine Flasche Schnaps sowie eine weitere Flasche unbekannten Inhalts zu einem Kaufpreis von 15,00 €, indem er die Ware in seinen Rucksack steckte. Hierbei wurde er von einer Kassiererin beobachtet, die den Angeklagten ansprach, woraufhin dieser die Ware zurückgab.

Am 16.08.2023 betrat der Angeklagte erneut diesen Supermarkt und steckte eine Flasche Wodka und zwei Flaschen Mixery zum Kaufpreis von 10,57 € in seinen Rucksack und wollte so eine unbesetzte Kasse passieren. Dabei wurde er erneut von der Kassiererin beobachte. Diese forderte den Angeklagten auf stehen zu bleiben, was der Angeklagte nicht tat, weshalb sie ihn am Rucksack festhielt. Der Angeklagte riss sich los, um im Besitz der Tatbeute zu bleiben. Dabei wurde der rechte Unterarm der Kassiererin gegen eine Plexiglasscheibe geschlagen und verletzt.

Am 16.09.2023 betrat der Angeklagte die Geschäftsräume eines Supermarktes und steckte mehrere Lebensmittel mit einem Kaufpreis von 22,71 € in seinen Rucksack. Dabei führte er ein 11 cm langes Küchenmesser griffbereit in seinem Rucksack mit sich.

Am 01.11.2023 begab sich der Angeklagte in den öffentlich zugänglichen Eingangsbereich des Städtischen Krankenhauses Pirmasens.  Dort begab er sich zum Empfangstresen und ergriff eine dahinterstehende mittels Stahlkette und Karabiner gesicherte Spendenbox, öffnete diese gewaltsam und entnahm daraus 12 €. Als der Angeklagte auf dem Weg zum Ausgang von einem Mitarbeiter des Krankenhauses angesprochen wurde, legte er das Geld in die Spendenbox zurück.

Am 01.06.2023 war der Angeklagte fußläufig in Pirmasens unterwegs. Dabei entschloss er sich dazu, geparkte PKW zu beschädigen. In Umsetzung dieses Vorhabens zerstach der Angeklagte mit einem mitgeführten Messer an 23 PKW zumindest einen Reifen. Es entstand Sachschaden in Höhe von 2.900 €

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (durch 2 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 21.02.2023 versendete der Angeklagte im Rahmen eines Chats mindestens 10 kinderpornografische Bilder an mehrere bislang unbekannte Chatpartner.

Am 30.06.2023 hatte der Angeklagte in seiner Wohnung 36 kinderpornografische Bilddateien im Besitz. Auf seinem Mobiltelefon befanden sich 24 kinderpornografische Bilddateien, auf einer SSD-Festplatte 12 kinderpornografische Bilder.

Mittwoch, 27. März 2024, Saal 27 (EG)

Strafrichter 2

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Tatort: Stadt Pirmasens

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

11:30 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Stadt Pirmasens

Donnerstag, 28. März 2024, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

Tatvorwurf: Besonders schwerer des gewerbsmäßigen Diebstahls (2 Angeklagte) gemeinschaftlich handelnd, durch 5 tatmehrheitliche Fälle und ein Angeschuldigter durch weitere 8 tatmehrheitliche Fälle) sowie Wohnungseinbruchdiebstahl (1 Angeklagter)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz und andernorts

Am 24.05.2023 verschaffte sich der Angeklagte zu 1 in 8 Fällen unberechtigt Zutritt zu verschiedenen Wohnanwesen, um dort Wertgegenstände zu entwenden. Die Angeklagte zu 2 fuhr den Angeklagten mit einem auf sie zugelassenen PKW mit ukrainischem Kennzeichen zu den jeweiligen Tatorten. Das Diebesgut wurde anschließend im PKW versteckt. Insgesamt entwendete der Angeklagte Schmuck, Bargeld und sonstige Wertgegenstände in einem Wert von 2.300 €.

Der Angeklagte steht unter Führungsaufsicht. U.a. ist dem Angeklagten jeglicher Konsum von Betäubungsmitteln untersagt und ihm auferlegt, sich einer regelmäßigen Suchtmittelkontrolle zu unterziehen. Seit August 2022 hat der Angeklagte den Nachweis regelmäßiger Suchtmittelkontrollen nicht mehr erbracht.

Am 01.12.2022 und am 16.12.2023 nahm der Angeklagte mit einem PKW am öffentlichen Straßenverkehr teil, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Bei einer Verkehrskontrolle am 16.12.2023 flüchtete der Angeklagte vor den kontrollierenden Polizeibeamten. Im Rahmen der darauf folgenden Verfolgungsjagd, kam der Angeklagte von der Fahrbahn ab und prallte gegen den Zaun eines Wochenendgrundstücks. Es entstand Sachschaden in Höhe von 1.000€. Anschließend entfernte sich der Angeklagte unter Zurücklassung des PKW von der Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Am 19.12.2023 erstattete der Angeklagte Strafanzeige bei der PI Pirmasens, wobei er wahrheitswidrig angab, der PKW Audi A3, der auf seine Mutter zugelassen sei, sei von unbekannten Tätern entwendet worden. Tatsächlich wurde der PKW nicht gestohlen, sondern von dem Angeklagten nach der vorbezeichneten Verfolgungsjagd am Unfallort zurückgelassen.

Am 03.06.2023 verschaffte sich der Angeklagte gewaltsam Zutritt zu einer Wohnung. Dort durchsuchte er mehrere Schränke und entwendete Zahngold im Wert von 200 €. Dabei wurde er von dem Wohnungsinhaber angetroffen, dem gegenüber der Angeklagte angab, er sei auf der Suche nach einer Ferienwohnung. Anschließend verließ der Angeklagte das Anwesen.

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