Pressemitteilung 14. Kalenderwoche 2024

Pressemitteilung 14.  Kalenderwoche 2024

Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen

 

Dienstag, 02. April 2024, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

08:30 Uhr

Tatvorwurf: Versuch der räuberischen Erpressung, Körperverletzung (durch dieselbe Handlung, gemeinschaftlich handelnd)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 04.05.2023 gegen 16.00 Uhr  war der Geschädigte auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstätte, als er von dem Angeklagten gemeinsam mit einer weiteren Person angehalten wurde. Er wurde von diesen aufgefordert, dem Angeklagten jeden Monat Geld zu geben . Außerdem verlangte der Angeklagte auch das von dem Geschädigten mitgeführte Geld. Als der Geschädigte sich weigerte, das Geld auszuhändigen, schlug der Angeklagte diesem mit der Faust aufs Auge. Der Geschädigte rief um Hilfe und konnte sich entfernen. Aus Angst vor Entdeckung ließ der Angeklagte von der weiteren Tatausführung ab.

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (durch dieselbe Handlung, gemeinschaftlich handelnd)

Tatort: Stadt Pirmasens

Am 15.03.2023 verwahrte der angeklagte einen DVD-Rekorder in seiner Wohnung. Auf dem DVD-Rekorder befanden sich 20 Videos mit kinderpornographischem Inhalt.

 

Mittwoch, 03. April 2024, Saal 27 (EG)

Jugendrichter

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachbeschädigung (durch dieselbe Handlung)

Tatort: Stadt Pirmasens

 

 

Donnerstag, 04. April 2024, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Untreue (durch 48 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

In der Zeit von Februar 2021 bis September 2022 war der Angeklagte als angestellter Apotheker mit der Führung der Apotheke des Geschädigten betraut. Seine Aufgabe bestand u.a. darin, am Ende eines Arbeitstages die von den Mitarbeitern erstellten Kassenabrechnungen  auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und zur Einzahlung bei der Bank zu übergeben. Die jeweiligen Kassenmitarbeiter  erstellten ihre Kassenabrechnungen und übergaben diese dem Angeklagten zur Überprüfung in eine „Thomapyrin-Tüte“, auf deren Außenseite der der Angeklagte  den sich darin befindlichen Geldbetrag handschriftlich vermerkt.

Im Tatzeitraum vermerkte der Angeklagte in mindestens 48 Fällen bewusst wahrheitswidrig einen niedrigeren Geldbetrag als den tatsächlich erwirtschafteten Umsatz, entnahm den Differenzbetrag und verwendete diesen für sich, um sich damit eine dauerhafte Einnahmequelle zu erschließen. Durch seine Taten erlangte der Angeklagte einen Vorteil von 36.020 €

Fortsetzungstermin: 17.04.2024

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