| Amtsgericht Pirmasens

Hauptverhandlungen in Strafsachen beim Amtsgericht Pirmasens

Pressemitteilung 19.  Kalenderwoche 2024

Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen durch Terminsverlegungen oder Terminsaufhebungen

 

Montag, 06. Mai 2024, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Handel in nicht geringer Menge,Entziehung elektrischer Energie, unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln

Tatort: Stadt Pirmasens und anderenorts

Mindestens seit dem 07.08.2023 betrieben die Angeklagten gemeinsam mehrere Cannabisplantagen in Pirmasens/Gersbach, in Ludwigshafen–Hemshof und in Menden.

Am 25.10.2023 wurde in den frühen Morgenstunden eine Halle in Pirmasens/Gersbach durchsucht, in der sich eine Cannabisplantage befand, die spätestens seit dem 07.08.2023 von den Angeklagten betrieben wurde. In der 400 qm großen Anlage wurden in verschiedenen Aufzuchträumen insgesamt zwischen 1.002 zwischen 180 cm und 200 cm hohe Cannabispflanzen festgestellt

Auf Anweisung der Angeklagten veränderten hier bislang unbekannte Personen die bestehende elektrotechnische Installation in der Halle derart, dass diese nunmehr Strom illegal aus dem öffentlichen Stromnetz bezog um damit die Cannabisplantage zu betreiben. Dem örtlichen Stromversorger entstand hierdurch ein Schaden in Höhe von 83.187 €.

Zeitgleich wurde die Cannabisplantage in Ludwigshafen–Hemshof durchsucht. Hierbei handelte es sich um ein unbewohntes Anwesen in dem auf zwei Etagen etwa 600 Cannabispflanzen mit einer Wuchshöhe von 140 cm aufgefunden wurden.

Am 22.01.2024 wurde eine Halle in Menden durch Polizeikräfte des Polizeipräsidiums Hagen durchsucht und dabei eine weitere professionell von den Angeklagten betriebene Cannabisanlage vorgefunden. Vor Ort wurden 60 Säcke mit jeweils 1 Kilogramm Cannabis sowie weitere 45 Kilogramm Cannabis, welches noch nicht abgeerntet war, aufgefunden.

Die Angeklagten waren federführend für den Betrieb der Plantagen. Die Plantagen wurden von „Gärtnern“ versorgt, die wiederum von den Angeklagten organisiert, beliefert und versorgt wurden. Teilweise sind diese Personen unbekannt geblieben, teilweise wurden Strafverfahren gegen diese eingeleitet.

Sämtliche Betäubungsmittel waren von den Angeklagten zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt.

Am 19.09.2023 führte einer der Angeklagten in Absprache mit dem weiteren Angeklagten aus den Niederlanden eine unbestimmte Menge Cannabisprodukte im Wert von 6.000€ in die Bundesrepublik Deutschland ein, die noch am selben Tag gewinnbringend an diverse Abnehmer veräußert wurde.

Fortsetzungstermine vom 22.04.2024

 

Montag, 06. Mai 2024, Saal 148 (1. OG)

Strafrichter 1

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Unterschlagung

Tatort: Stadt Pirmasens

10:30 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (durch 2 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens und anderenorts

11:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug (durch 4 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz und Frankfurt am Main

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Freiheitsberaubung

Tatort: Stadt Pirmasens

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (durch 3 selbständige Handlungen)

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

15:00 Uhr

Tatvorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln

Tatort: Stadt Pirmasens

 

Mittwoch, 08. Mai 2024, Saal 27 (EG)

Schöffengericht

09.30 Uhr

Tatvorwurf: Betrug (durch 13 selbständige Handlungen)

Tatort: Stadt Pirmasens

Dem Angeklagten, der in einer GbR für Garten und Landschaftsbau tätig war, wurde am 13.10.2021 eine Bankkontovollmacht für ein Konto der vorgenannten GbR erteilt zur Erledigung der anfallenden Bankgeschäfte. Der Angeklagte missbrauchte diese Vollmacht, indem er abredewidrig eine EC-Karte ausstellen ließ und mit dieser im Zeitraum vom 28.10.2021 bis 07.01.2022 in 12 Fällen unberechtigt Geldabhebungen in einer gesamten Höhe von 24.430 € vornahm.

Im Mai 2022 vereinbarte der Angeklagte mit dem Geschädigten den gemeinsamen Erwerb eines Baggers im Wert von 32.000 €, wobei der Kaufpreis hälftig geteilt werden sollte. Am 31.05.2022 über wies der Geschädigte 12.000 € auf das Konto der GbR und zahlte 4000€ in bar an den Angeklagten. Der Angeklagte behielt das Geld abredewidrig für sich.

 

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